HHS Haushaltsauflösung AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen von HHS Haushaltsauflösung für Entrümpelungen, Wohnungs – und Haushaltsauflösungen sowie Messie-Entrümpelung.
§ 1a Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die HHS Haushaltsauflösung online mit ihren Vertragspartnern über die von HHS Haushaltsauflösung angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HHS Haushaltsauflösung ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn HHS Haushaltsauflösung in Kenntnis der AGB des Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Email, Brief).
§ 1b Eigentumsübergang, Auskunftspflicht des Auftraggebers
Mit Beginn der Arbeiten gehen alle in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern vor oder bei Auftragserteilung nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die weitere Verwertung der Gegenstände obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift zur Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet lediglich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Räumungstätigkeit verpflichtet, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für den Verlust solcher Wertgegenstände kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werdenSollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies den AN zur Preisanpassung, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertragspartner kann aus dem Online-Angebot von HHS Haushaltsauflösung eine Mailanfrage für ein Angebot stellen, Wünsche und Spezifikationen abgeben und so eine Bestellung eines verbindlichen Angebotes per Mail abgeben. Vor Abschicken der Mail wird durch das Pflichtfeld "AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert" abgefragt, dass der Interessent die AGBs auch gelesen, verstanden und akzeptiert hat. HHS Haushaltsauflösung schickt daraufhin dem Vertragspartner eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Diese kann der Vertragspartner über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Die Empfangsbestätigung stellt zugleich die Annahme des Antrags durch HHS Haushaltsauflösung dar. Durch Beauftragung der Firma HHS Haushaltsauflösung erklären Sie sich einverstanden, dass HHS Haushaltsauflösung das Recht hat, den Auftrag ggfls. auch durch Dritte (z.B. Kooperationspartner) ausführen zu lassen.
§ 3a Lieferung, Leistung
Leistungsfristen und –termine sind stets unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die der Firma HHS Haushaltsauflösung das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. – führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen.Sie berechtigen die Firma HHS Haushaltsauflösung die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung oder wird die Firma HHS Haushaltsauflösung von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadensansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma HHS Haushaltsauflösung nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Kommt die Firma HHS Haushaltsauflösung in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gewährleistet.
§ 3b Termin- und Leistungszeit
Terminangaben für die Auftragsdurchführung sind unverbindlich. Ein eventueller Verzug tritt erst nach Ablauf einer zweiwöchigen Nachfrist nach schriftlicher Mahnung durch den Auftraggeber ein.
§ 4 Gewährleistung/-Ausschluss
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Haushalts/Gebäudes. Sollte der Auftragnehmer im Zuge der Räumungstätigkeit Schäden am Vertragsobjekt verursacht haben, ist er verpflichtet diese dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Mängel und Beanstandungen und das Vertragsobjekt auf Schäden hin zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den Auftragnehmer von jedweder Haftung für Leistungsmängel bzw. Gebäudeschäden frei.Sollte der Auftraggeber nicht für eine Begehung bzw. die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Sollten trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer, sowohl eine Leistungs- und Schadenkontrolle durch den Auftraggeber sowie die Übergabe, aus Gründen die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt die Leistung als vollständig und mangelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte Mängel und Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung
§ 5 Haftung
HHS Haushaltsauflösung haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HHS Haushaltsauflösung nura) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Soweit HHS Haushaltsauflösung dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die HHS Haushaltsauflösung bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit HHS Haushaltsauflösung einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 6 Besondere
Annahmebedingungen für Baureststoffe Unser Ziel ist es, den meisten Haushaltsgegenständen auch weiterhin einen Sinn zu geben. Daher sind wir stets darum bemüht, den größten Teil der Einrichtung direkt an Privatpersonen, soziale Organisationen und bedürftige Menschen weiterzuleiten. Der nicht mehr nutzbare Teil wird 100% fachgerecht bei Deponien, Wertstoff-und Recyclinghöfen sowie privaten Entsorgungsunternehmen beseitigt. Alle Müllarten werden ordnungsgemäß nach Werkstoffen getrennt und über einen zertifizierten Fachbetrieb entsorgt. Der Vertragspartner ist zur exakten Unterrichtung über Art und Zusammensetzung der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Vertragspartners berechtigt HHS Haushaltsauflösung, nach eigener Wahl entweder die Annahme der Stoffe abzulehnen oder deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen. Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe ist der Vertragspartner außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet.Angaben zu angenommenen Stoffen in von HHS Haushaltsauflösung erstellten Dokumenten wie Fahraufträgen, Begleitscheinen und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Vertragspartner als zutreffend. Es bleibt dem Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen. Bei Bereitstellung von Behältern hat der Vertragspartner für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen. Der Vertragspartner ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nur mit den vereinbarten Stoffen beladen und das Höchstgewicht nicht überschritten wird, keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme durch HHS Haushaltsauflösung sorgfältig abzudecken. Aufstell- und Abholtermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
Der Vertragspartner kann die Zahlung per Überweisung, Barzahlung oder PayPal vornehmen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Beendigung der Arbeiten zur Zahlung fällig, dies entweder in Bar oder durch Überweisung im Voraus.Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch ausstehenden Arbeiten an diesem oder anderen Auftragshaushalten einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, für bestimmte Leistungen Abschlags- und Vorauszahlungen zu fordern.Die Firma HHS Haushaltsauflösung gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Die Firma Heinzis Entrümpelungen verlangt von privaten Kunden eine vor Ort Begleichung der erbrachten Leistungen in bar oder Scheck. In Ausahmefällen per Überweisung innerhalb 8 Tagen. Diese Regelung wird immer mit dem Kunden individuell vereinbart.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma HHS Haushaltsauflösung über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
§ 8a Empfehlung
Kommt durch Ihre Weiterempfehlung ein Vertrag mit einem Neukunden zustande, honorieren wir dies mit einem 25 EUR Tankgutschein.
§ 8b Preise
Die Preise richten sich nach der umseitigen Vereinbarung, wobei die Entsorgungskosten für Müll- und Müll aus Haushaltsauflösungen in dem vereinbarten Preis nicht enthalten sind. Müll- und Sperrmüllentsorgung werden nach anfallendem Gewicht zusätzlich berechnet. Im Allgemeinen trennen wir Müll in Holz und Restmüll, da dies kostengünstiger ist. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls mit Containern entsorgt wird, ist der Kunde damit einverstanden, dass die Container direkt auf seinen Namen/in seinem Auftrag bestellt werden und er somit die Zahlung dort hin leisten muss, es sei denn, es gilt eine eigens vorher schriftlich vereinbarte Regelung.
§ 9 Sonstiges
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und HHS Haushaltsauflösung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von HHS Haushaltsauflösung in Dremmen, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. HHS Haushaltsauflösung ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben. Alternative Streitbelegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
II. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Firma HHS Haushaltsauflösung Mit dem Vertragsschluss gehen alle Gegenstände in der Wohnung inkl. des Abfalls in den Besitz der Firma HHS Haushaltsauflösung über. Ausgenommen sind selbstverständlich Gegenstände, zu denen vereinbart wurde, dass sie im Besitz des Auftraggebers bleiben. WiderrufsbelehrungSie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
HHS Haushaltsauflösung
Eichendorffstr 9
52525 Dremmen
Email: info@hhs-heinsberg.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Eventuell anfallende Stornogebühren für z.B. Containerfahrzeuge oder ähnliches müssen von Ihnen bezahlt werden. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.Ende der Widerrufsbelehrung